Zwei Kooperationsveranstaltungen mit der DIJV in Bonn

29.12.2025

1) The Role of Precedents in Final Appeal Proceedings: Germany, Israel, USA - Veranstaltung am Dienstag, den 20. Januar 2026 in Bonn (und über Zoom)

Deutschland hat kürzlich ein „Leitentscheidungsverfahren“ in die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) aufgenommen. Die neue Regelung, die nur dann Anwendung findet, wenn das Ergebnis für eine „Vielzahl“ anderer Verfahren relevant ist, trat am 31. Oktober 2024 in Kraft. Noch am selben Tag machte der Bundesgerichtshof sofort von diesem neuen Instrument Gebrauch und wandelte einen anhängigen Rechtsstreit gegen Facebook wegen immateriellen Schadens durch „Scraping” gemäß Artikel 82 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („Scraping-Komplex”) in ein „Leitentscheidungsverfahren” um. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Gerichtshof auch dann zu der relevanten Rechtsfrage Stellung nehmen kann, wenn die Parteien den Fall in der Zwischenzeit beilegen sollten. Im Folgenden einigten sich die Parteien nicht, und der Gerichtshof fällte kurz darauf, am 18. November 2024, sein reguläres Urteil. Seitdem hat der Gerichtshof dieses Instrument offenbar noch nicht wieder genutzt.

Deutschland ist eine Zivilrechtsordnung, in der es formal gesehen (abgesehen von einigen Ausnahmen) keine bindenden Präzedenzfälle gibt. Dennoch gibt es seit langem eine Debatte über „überzeugende Präzedenzfälle”, d. h. die Erwartung und Praxis, dass untergeordnete Gerichte den Urteilen des Bundesgerichtshofs (und anderer oberster Gerichte) folgen, sofern sie keine gründliche rechtliche Begründung für eine Abweichung vorbringen. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Vielzahl grundlegender und praxisrelevanter Fragen: Schaffen Urteile der Gerichte „Recht” oder sagen sie uns lediglich, was das Gesetz sagt, das der Gesetzgeber erlassen hat? Welche verfassungsrechtlichen Beschränkungen gibt es für die richterliche Rechtsentwicklung, wenn überhaupt? Ist das Konzept der „überzeugenden Präzedenzfälle” ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen der Rechtsprechung im Einzelfall und der Stabilität des Rechtssystems? Welchen Status hat in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Bundesgerichtshofs im neuen Präzedenzverfahren? Warum umfasst sie nur Fälle, die für eine Vielzahl anderer Verfahren relevant sind? Ist diese „Vielzahl” gleichbedeutend mit der Relevanz des Rechtspunkts für eine „Vielzahl” von Fällen, um Zugang zur ersten und letzten Instanz zu gewähren („grundsätzliche Bedeutung”)? Welche Rolle spielt das dreistufige Berufungssystem in seiner Gesamtheit in dieser Hinsicht? Wie kommt die Unabhängigkeit der Justiz zum Tragen und in welchem Verhältnis steht diese institutionelle Garantie zu den verfügbaren Disziplinarmaßnahmen gegen „langsame” und „ineffiziente” Richter? Inwieweit neigen Richter dazu, sich selbst zu disziplinieren, indem sie Präzedenzfällen folgen, um sich für höherrangige Posten zu empfehlen?

All diese Fragen sind auch in anderen Rechtssystemen von großer Relevanz, stehen jedoch in einem grundlegend anderen Kontext. Israel ist ein gemischtes Rechtssystem mit Elementen des Common Law und des Zivilrechts. Wie gehen der Oberste Gerichtshof Israels und die unteren Instanzen mit diesen Fragen um? Welche Rolle spielt der Oberste Gerichtshof im Rahmen der Verfassungstradition und -praxis bei der Rechtsetzung? Ist es ratsam, die Funktion der letzten Instanz mit der gerichtlichen Überprüfung der Exekutive und Legislative des Staates zu kombinieren? Gibt es neben diesem Trend in Bezug auf gerichtliche Überprüfungsverfahren auch eine besondere Politisierung der Verfahren der letzten Instanz? Welchen Einfluss sollte die Rolle von Präzedenzfällen auf das Verfahren zur Ernennung von Richtern am Obersten Gerichtshof haben? Ähnliche Fragen stellen sich auch in Bezug auf die Vereinigten Staaten, dort jedoch in einem rein common law-Kontext. Wie bindend sind Präzedenzfälle angesichts der jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und wann können sie aufgehoben werden? Was ist außerdem der Zweck des „Shadow Docket” und was bedeutet seine offenbar zunehmende Verwendung in der aktuellen Praxis des Obersten Gerichtshofs? Wie wichtig sind Präzedenzfälle für die Rechtsstaatlichkeit?

Die Veranstaltung findet gemeinsam mit der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV), der Universität Bonn und der Kanzlei Redeker Sellner Dahs am Dienstag, den 20. Januar 2026 ab 18:00 Uhr in englischer Sprache statt.

Mit Dr. Thomas von Plehwe (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof), Professor Barak Medina (Hebräische Universität Jerusalem) und Professor Russell A. Miller (Washington & Lee University School of Law) vereint das Programm führende Perspektiven aus drei Rechtsordnungen. Moderiert wird die Diskussion von RA Professor Dr. Peter Andreas Brand (Redeker Sellner Dahs) und Professor Dr. Matthias Weller (Universität Bonn).

Veranstaltungsort: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte - Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn.

Anmeldung: Die Teilnahme ist vor Ort oder per Videokonferenz möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.dajv.de/events.

 

2) The new German „Court of Arbitration for Nazi-Looted Cultural Property“ -

Veranstaltung mit Professor Dr. Matthias Weller (Universität Bonn) am Mittwoch, den 28. Januar 2026 um 18 Uhr über Zoom

Am 1. Dezember 2025 ersetzte die neue deutsche Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut die ehemalige deutsche „Beratende Kommission“. Dieses neue Gericht ist eine grundlegende Neuerung im Prozess der Rückgabe nationalsozialistisch geraubter Kunst gemäß den 1998 verabschiedeten Washingtoner Grundsätzen zu nationalsozialistisch beschlagnahmter Kunst. Das neue Gericht arbeitet auf der Grundlage des „Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, ihren sechzehn Bundesländern und den drei nationalen Verbänden der lokalen Gebietskörperschaften, die die 10.000 Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland vertreten.

Gemäß dieser Vereinbarung sind alle öffentlichen Besitzer von Kulturgütern verpflichtet, im Voraus und in Bezug auf alle in ihrem Besitz befindlichen Kulturgüter „Standing Offers“ (Dauerangebote) abzugeben. Diese Angebote sind „dauerhaft“, da sie auf unbestimmte Zeit gültig bleiben. Wenn ein Antragsteller ein Schiedsverfahren anstrebt, muss er lediglich die Annahme dieses Angebots erklären. Somit haben Antragsteller nun im Gegensatz zu früher einseitigen Zugang zum Streitbeilegungsverfahren.

Das Gericht wird nach speziell ausgearbeiteten Verfahrensregeln arbeiten, der „Schiedsgerichtsordnung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“. Darüber hinaus wird das Gericht nach speziell ausgearbeiteten materiellen Regeln entscheiden: dem „Bewertungsrahmen für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“.

Die Präsentation von Professor Dr. Matthias Weller (Universität Bonn) erläutert die Entstehungsgeschichte dieser bedeutenden Reform und die wichtigsten Merkmale des neuen Streitbeilegungsmechanismus. Außerdem werden aktuelle Diskussionspunkte angesprochen, beispielsweise ob Kunsthändler durch den neuen Bewertungsrahmen benachteiligt werden oder ob dieser neue Bewertungsrahmen für Fälle von Fluchtgütern weniger günstig ist als die zuvor verwendeten Standards.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 28. Januar 2026 ab 18:00 Uhr in englischer Sprache auf Zoom statt.

Anmeldung: Um den Link zur Zoom-Konferenz zu erhalten, wird um Anmeldung per Mail gebeten: sekretariat.weller@jura.uni-bonn.de. Kurz vor Beginn der Veranstaltung (eine Stunde) an die in der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse wird der Teilnahmelink geschickt.